Allgemeine Geschäftsbedingungen
Love, in Between – Photography by Denise Loeffler
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche fotografischen Dienstleistungen, Shootings und Bildlieferungen von Denise Loeffler unter der Marke Love, in Between – Photography by Denise Loeffler (nachfolgend «Fotografin»).
Das Angebot umfasst insbesondere Tierfotografie, Porträt- und Familienfotografie, Paarshootings, Eventfotografie sowie fotografische Dienstleistungen für Unternehmen.
Als «Kundschaft» werden alle natürlichen und juristischen Personen bezeichnet, die eine fotografische Leistung bei der Fotografin buchen oder in Anspruch nehmen.
Die AGB bilden Bestandteil des jeweiligen Vertrags, sofern sie der Kundschaft vor oder bei Vertragsabschluss zugänglich gemacht und wirksam einbezogen wurden. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Die Kommunikation kann persönlich, telefonisch oder über elektronische Kanäle wie E-Mail, WhatsApp und soziale Medien erfolgen.
2. Anwendbares Recht
Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Fotografin und der Kundschaft gilt schweizerisches Recht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Sämtliche angefertigten Fotografien bleiben urheberrechtlich der Fotografin zugeordnet. Mit der Bezahlung der vereinbarten Leistung erhält die Kundschaft die nachfolgend beschriebenen Nutzungsrechte. Das Urheberrecht selbst wird dadurch nicht übertragen.
Private Nutzung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, darf die Kundschaft die gelieferten Bilder für private Zwecke verwenden. Dazu gehört insbesondere das Ausdrucken, Verschenken im privaten Umfeld sowie das Veröffentlichen auf den eigenen privaten Social-Media-Profilen.
Bei Veröffentlichungen im Internet ist eine Urheberangabe, beispielsweise «Foto: Love, in Between», erwünscht.
Kommerzielle Nutzung
Die Nutzung der Bilder für geschäftliche, werbliche oder sonstige kommerzielle Zwecke ist nur mit vorgängiger Zustimmung der Fotografin und einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung zulässig. Dies betrifft insbesondere Werbung,
Unternehmenswebsites, Verkaufsunterlagen, bezahlte Kampagnen, Produktwerbung sowie die Weitergabe an Dritte zur kommerziellen Nutzung.
Bei Unternehmensaufträgen werden die zulässigen Nutzungsrechte individuell im Angebot oder Vertrag festgehalten.
Bearbeitung und Weitergabe
Die Kundschaft darf die Bilder nicht ohne Zustimmung der Fotografin in einer Weise verändern, die das fotografische Werk wesentlich verfälscht. Dies betrifft insbesondere starke Farbveränderungen, Filter, Composings, KI-Veränderungen und sonstige gestalterische Eingriffe. Ein übliches Zuschneiden für die Darstellung auf Social Media ist gestattet, sofern das Bild dadurch nicht wesentlich verfälscht wird.
Eine Weitergabe der Bilder an Dritte zur eigenständigen kommerziellen Verwendung ist ohne Zustimmung nicht erlaubt.
Bilddateien und Logo
Die fertigen Bilder werden entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang digital zur Verfügung gestellt. Hochauflösende Dateien für Druck und private Verwendung werden grundsätzlich ohne Wasserzeichen geliefert. Für die Veröffentlichung im Internet kann die Fotografin zusätzlich weboptimierte Versionen mit einem dezenten Logo anbieten.
Die Kundschaft darf die Bilder im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte verwenden. Die Fotografin kann nicht garantieren, dass Dritte unerlaubte Kopien oder Verwendungen der Bilder im Internet verhindern.
4. Veröffentlichung und Eigenwerbung
Die Fotografin darf Bilder aus einem Auftrag für das eigene Portfolio, die Website, Social-Media-Kanäle, Printmaterialien oder Wettbewerbe verwenden, wenn die hierfür erforderlichen Einwilligungen und Rechte vorliegen.
Die Veröffentlichung von erkennbaren Personen zu Werbezwecken erfolgt grundsätzlich nur mit deren freiwilliger Zustimmung. Bei minderjährigen Personen sind die erforderlichen Zustimmungen der gesetzlichen Vertretung sowie die Persönlichkeitsrechte und der Wille des Kindes zu berücksichtigen.
Die Kundschaft kann die Zustimmung zur Veröffentlichung unabhängig vom gebuchten Shooting erteilen oder verweigern. Eine Ablehnung führt nicht automatisch zu einer Änderung des vereinbarten Shootingpreises.
Bei Tieraufnahmen ohne erkennbare Personen kann die Fotografin die Bilder grundsätzlich für ihr Portfolio verwenden, sofern keine entgegenstehenden Rechte oder berechtigten Interessen bestehen und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Wünsche nach einer vollständig ausgeschlossenen Veröffentlichung sind vor dem Shooting schriftlich mitzuteilen und werden individuell vereinbart.
Bereits rechtmässig veröffentlichte Inhalte können nach einem späteren Widerruf der Einwilligung nicht in jedem Fall vollständig aus dem Internet entfernt werden. Die Fotografin wird nach einem berechtigten Widerruf im Rahmen des Zumutbaren weitere eigene Veröffentlichungen einstellen und kontrollierbare Inhalte entfernen.
5. Buchung und Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Kundschaft ein individuelles Angebot der Fotografin annimmt oder eine Buchung verbindlich bestätigt wird. Dies kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen.
Ein individuelles Angebot enthält, soweit zutreffend, Angaben zu Termin, Ort, Leistungsumfang, Bildanzahl und Preis. Preisangaben auf der Website oder auf Social Media dienen der Orientierung und stellen kein verbindliches Angebot für jeden Einzelfall dar.
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Parteien.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes angegeben ist. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. Allfällige Anfahrtskosten und zusätzliche Leistungen werden gemäss Angebot oder geltender Preisliste berechnet.
6. Terminabsagen und Verschiebungen
Vereinbarte Shootingtermine sind verbindlich. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, bitte ich um eine möglichst frühzeitige Mitteilung.
Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis 4 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei einer Absage innerhalb von 3 Tagen vor dem Shooting wird eine Stornogebühr von CHF 50.– erhoben.
Wird innerhalb von 30 Tagen ein neuer Shootingtermin vereinbart und durchgeführt, wird die bereits bezahlte Stornogebühr vollständig an den Preis des Ersatzshootings angerechnet. Damit geht der Betrag bei einer Umbuchung nicht verloren.
Bei Krankheit, Unfall oder einer Verletzung des Tieres suchen wir gemeinsam nach einer fairen Lösung und vereinbaren nach Möglichkeit einen Ersatztermin.
Bei ungeeigneten Wetterbedingungen, die eine sichere oder sinnvolle Durchführung des Shootings verhindern, kann der Termin in Absprache kostenfrei verschoben werden.
Sollte die Fotografin einen Termin absagen müssen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Bereits bezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
7. Wetter, Location und äussere Umstände
Bei Outdoor-Shootings können Wetter, Lichtverhältnisse, Bodenbeschaffenheit und andere äussere Bedingungen das Ergebnis beeinflussen.
Die Fotografin beurteilt in Absprache mit der Kundschaft, ob ein Shooting unter den gegebenen Umständen sinnvoll und sicher durchgeführt werden kann. Bei ungeeigneten oder gefährlichen Bedingungen kann der Termin verschoben werden.
Eine Verschiebung aus Sicherheitsgründen oder wegen Bedingungen, die eine angemessene Durchführung erheblich beeinträchtigen, erfolgt nach Möglichkeit ohne zusätzliche Shootinggebühr.
Leicht bewölkter Himmel, wechselnde Lichtverhältnisse oder leichter Regen stellen für sich allein keinen Grund für eine kostenlose Absage dar, sofern das Shooting unter diesen Bedingungen sinnvoll und sicher durchgeführt werden kann.
Entscheidet sich die Kundschaft trotz einer begründeten Empfehlung für eine Absage, gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen, soweit keine abweichende Regelung getroffen wird.
8. Durchführung und Umfang der fotografischen Leistung
Die Kundschaft kennt den fotografischen Stil der Fotografin anhand ihrer veröffentlichten Arbeiten oder anhand vorgängig gezeigter Beispiele.
Die Fotografin erbringt ihre Leistung mit fachlicher Sorgfalt und nach bestem Wissen. Bildgestaltung, Perspektive, Licht, Farbgebung und Bildbearbeitung orientieren sich am eigenen Stil der Fotografin.
Die genaue Anzahl der gelieferten Bilder sowie allfällige Zusatzleistungen richten sich nach dem gebuchten Paket oder dem individuellen Angebot.
Sofern eine Auswahlgalerie vereinbart wurde, wählt die Kundschaft die gewünschten Bilder innerhalb der mitgeteilten Frist aus. Zusätzliche Bilder können, soweit angeboten, gegen Aufpreis erworben werden. Die geltenden Preise werden vor dem Kauf bekannt gegeben.
Nicht ausgewählte Bilder, unbearbeitete Aufnahmen und RAW-Dateien sind nicht Bestandteil der Lieferung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Fotografin entscheidet im Rahmen ihres fotografischen Stils über die endgültige Bildauswahl und Bearbeitung. Ein Anspruch auf bestimmte Posen, Motive, Lichtverhältnisse oder auf die Aufnahme jedes gewünschten Bildes besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich als vereinbarte Leistung zugesichert wurden.
Da Fotografie eine kreative und situationsabhängige Dienstleistung ist, begründen subjektive Geschmacksunterschiede für sich allein keinen Anspruch auf Preisreduktion oder Rückerstattung. Gesetzliche Ansprüche bei mangelhafter Vertragserfüllung bleiben vorbehalten.
Nachträgliche Änderungswünsche, die über die vereinbarte Bearbeitung hinausgehen, können nach vorgängiger Absprache und zu einem angemessenen Zusatzhonorar umgesetzt werden.
9. Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder dem gebuchten Paket.
Zusätzliche Leistungen, insbesondere weitere Bilder, zusätzliche Bearbeitungen, verlängerte Shootingzeiten oder zusätzliche Anfahrten, werden separat berechnet, sofern sie nicht bereits im Preis enthalten sind.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug kann die Fotografin nach erfolgloser Zahlungserinnerung angemessene Mahnkosten im gesetzlich zulässigen Rahmen erheben und ihre Forderung auf dem vorgesehenen Rechtsweg geltend machen.
Bis zur vollständigen Bezahlung darf die Fotografin die endgültige Bildlieferung zurückhalten, soweit dies rechtlich zulässig ist. Bereits eingeräumte Nutzungsrechte dürfen erst im vereinbarten Umfang und unter Beachtung der Zahlungsbedingungen ausgeübt werden.
10. Sicherheit und Umgang mitTieren
Bei Tier-Shootings steht das Wohl aller beteiligten Menschen und Tiere an erster Stelle.
Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, dass das Tier für das Shooting geeignet ist und sicher geführt oder gehalten werden kann. Bekannte gesundheitliche Einschränkungen, Verhaltensauffälligkeiten oder besondere Risiken sind der Fotografin vor Beginn mitzuteilen.
Die Kundschaft bleibt während des Shootings für ihr Tier verantwortlich und beachtet die Sicherheitsanweisungen der Fotografin sowie allfällige Vorgaben des jeweiligen Standorts.
Die Fotografin kann eine Aufnahme unterbrechen, Motive ablehnen oder ein Shooting ganz abbrechen, wenn eine Gefahr für Menschen oder Tiere besteht, das Tier deutlich überfordert ist oder ein tierschutzgerechter Ablauf nicht gewährleistet werden kann.
Die finanziellen Folgen eines Abbruchs richten sich nach dem Grund des Abbruchs, dem bereits erbrachten Leistungsumfang und den vertraglichen Vereinbarungen. Bei einem durch die Kundschaft verursachten Abbruch können bereits erbrachte Leistungen und nicht vermeidbare Kosten angemessen verrechnet werden. Bei einem Abbruch aus Gründen, die die Fotografin zu vertreten hat, werden nicht erbrachte Leistungen entsprechend berücksichtigt.
11. Haftung und Verlust von Bilddateien
Die Kundschaft ist für die Sicherheit und Kontrolle der eigenen Tiere sowie für die sichere Verwahrung persönlicher Gegenstände verantwortlich. Schäden, die durch die Kundschaft oder deren Tiere verursacht werden, richten sich nach den gesetzlichen Haftungsregeln.
Die Fotografin haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie schuldhaft verursacht. Eine Haftung für Ereignisse, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen und für die sie rechtlich nicht einzustehen hat, wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Fotografin trifft angemessene Vorkehrungen zur Sicherung der Bilddateien. Ein technischer Defekt, Datenverlust oder ein sonstiges unvorhersehbares Ereignis kann dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Gehen sämtliche oder wesentliche Teile der vereinbarten Aufnahmen vor der Lieferung verloren und kann die Leistung nicht nachgeholt werden, werden die betroffenen, bereits bezahlten Leistungen zurückerstattet. Ist eine Wiederholung möglich und für beide Parteien zumutbar, kann stattdessen ein Ersatzshooting vereinbart werden.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit das Gesetz einen Ausschluss nicht zulässt.
12. Gutscheine
Gutscheine werden über den jeweils ausgewiesenen Geldbetrag ausgestellt, sofern auf dem Gutschein nichts anderes vermerkt ist.
Sie können auf die angebotenen fotografischen Dienstleistungen angerechnet werden. Übersteigt der Preis der gewählten Leistung den Gutscheinwert, ist die Differenz durch die Kundschaft zu bezahlen.
Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum fünf Jahre gültig, soweit diese Befristung im konkreten Fall rechtlich zulässig ist. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung besteht.
Bei Verlust oder unberechtigter Verwendung eines Gutscheins kann die Fotografin eine Einlösung ablehnen, soweit sie nicht zur Leistung verpflichtet ist.
13. Datenschutz und Aufbewahrung
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und soweit erforderlich zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung von Aufträgen, zur Rechnungsstellung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.
Fotografien, auf denen Personen erkennbar sind, können personenbezogene Daten darstellen. Ihre Verwendung für die Eigenwerbung der Fotografin richtet sich nach Ziffer 4 dieser AGB und den jeweils erforderlichen Einwilligungen.
Die Fotografin kann zur Bereitstellung und Bearbeitung der Bilder geeignete externe Dienstleister einsetzen, beispielsweise für Online-Galerien, Bildbearbeitung oder Datenspeicherung. Dabei werden die geltenden Datenschutzanforderungen berücksichtigt.
Die fertigen Bilder werden der Kundschaft digital übermittelt oder über eine Online-Galerie bereitgestellt. Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, die gelieferten Dateien rechtzeitig herunterzuladen und selbst zu sichern. Eine dauerhafte Speicherung durch die Fotografin wird nicht garantiert, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können in einer separaten Datenschutzerklärung auf der Website festgehalten werden.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen schriftlich oder elektronisch festgehalten werden.
Die Fotografin kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse anpassen. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt grundsätzlich die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung, soweit keine andere wirksame Vereinbarung getroffen wurde.